neue Einreiseverordnung

Die neue Einreiseverordnung der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt Erleichterungen für geimpfte und genesene Reisende, aber auch für negativ getestete Personen. Sie gilt ab 13. Mai 2021.

Die wichtigsten Punkte der neuen Einreiseverordnung im Überblick:

  • Reisen vollständig geimpfte oder genesene Personen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten nach Deutschland ein, sind diese von der grundsätzlich weiterhin bestehenden Testpflicht befreit. Ein Nachweis über eine vollständige Covid-19-Impfung oder der Nachweis über die Genesung nach einer Infektion müssen mitgeführt und ggf. auch der Fluggesellschaft vor Reiseantritt vorgewiesen werden. Achtung: Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gibt es keine Sonderregelungen für Geimpfte und Genesene, d.h. bei Einreise aus Virusvariantengebieten müssen ALLE Einreisenden vor Abflug ein negatives Testergebnis vorweisen können.
  • Als geimpft gelten Reisende, die ihre Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Vakzin vor mehr als 14 Tagen abgeschlossen haben. Das sind derzeit die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Genesene müssen einen PCR-Testnachweis vorzeigen können, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.
  • Reisende, die zur Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorweisen können müssen, können einen bei Einreise in Deutschland max. 48 Stunden alten Antigen-Test (muss von medizinischem Personal vorgenommen worden sein, Selbsttests sind nicht gültig, bei Virusvariantengebiet max. 24 Stunden alt) oder einen bei Einreise in Deutschland max. 72 Stunden alten PCR, RT-LAMP oder TMA-Test vorlegen. Es zählt immer der Zeitpunkt der Abstrichnahme.
  • Die Test-Ergebnisse und Bescheinigungen werden in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert.
  • Personen mit vollständigem Impfschutz und Genesene sind bei der Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten von der Quarantänepflicht befreit. Negativ getestete Einreisende aus Risikogebieten sind ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit. Um von der Quarantänepflicht befreit zu sein, muss ein Impf-/Immunitäts- oder Testnachweis im Rahmen der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) hochgeladen werden. Die Nachweise können alternativ auch nach der Einreise den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
  • ALLE Einreisenden aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten müssen die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) verpflichtend vor Einreise in Deutschland vornehmen.
neue Einreiseverordnung

Immer aktuelle Informationen auch beim Auswärtigen Amt.

Alle Angaben ohne Gewähr Stand 16.5.21